Kosten

Die Vasektomie ist eine Privatleistung und ist nicht Gegenstand der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Der Eingriff wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Privatleistung abgerechnet. Ausnahmen bestehen bei Vorliegen einer medizinischen Indikation (medizinische Notwendigkeit).